+ ÖROK eLetter2 2026 +
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir freuen uns, Ihnen mit der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters Neuigkeiten zu den verschiedenen Aktivitäten im Rahmen der ÖROK, aber auch auf nationaler und internationaler Ebene liefern zu können.

Wir wünschen eine interessante Lektüre!

Ihr ÖROK-Team
Neue ÖREK-Partnerschaft „Zukunft im Bestand gestalten – Bestandsentwicklung als integrierte, flächensparende Gesamtstrategie der Raumplanung“
Mit der neuen ÖREK-Partnerschaft wird ein zentraler Auftrag des „Österreichischen Raumentwicklungskonzepts (ÖREK) 2030“ aufgegriffen: die konsequente Ausrichtung der Raumplanung auf die Entwicklung und Transformation bestehender Siedlungs- und Nutzungsstrukturen. Bestandsentwicklung wird dabei als vorrangiger Entwicklungsansatz verstanden, um Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung wirksam zu begrenzen und die klima-, boden- und ressourcenpolitischen Zielsetzungen Österreichs zu unterstützen.

Die Partnerschaft baut u.a. auf einem Beschluss des Beirats für Baukultur auf, der Bestandsentwicklung als wesentliche Zukunftsaufgabe definiert, und setzt auf die Ergebnisse des ÖROK-Umsetzungspakts „Raum für Baukultur – Orts- und Stadtkerne stärken sowie Raum für Baukultur eröffnen“ auf.

Der inhaltliche Fokus umfasst den gesamten baulichen und funktionalen Bestand. Neben Orts- und Stadtzentren werden auch Umfeldlagen, Siedlungsränder, Konversions- und Brachflächen, Gewerbe- und Produktionsgebiete sowie weitere Bestandsräume in Gemeinden und Regionen einbezogen. Ziel ist es, Bestandsentwicklung als integrierte, flächensparende Gesamtstrategie der Raumplanung zu positionieren und für unterschiedliche Raumtypen geeignete Instrumente und Steuerungsansätze aufzuzeigen. Es sollen Perspektiven der Baukultur und Raumplanung für bestehende Siedlungs- und Nutzungsstrukturen erörtert und Handlungsempfehlungen formuliert werden.

Als federführende Partner unterstützend das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) und das Land Tirol die Arbeiten. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt durch ein externes Bearbeitungsteam (Raumposition, PlanSinn, Univ.-Prof. Dr. Arthur Kanonier, TU Wien) und wird durch die gleichnamige ÖREK-Partnerschaft begleitet. Die ÖREK-Partnerschaft ist auf eine Laufzeit von etwa eineinhalb Jahren von April 2026 bis Herbst 2027 angelegt.
ÖROK-Rechtssammlung aktualisiert: Änderungen im nominellen und funktionellen Planungsrecht
Das zweite Halbjahr 2025 hat im Planungsrecht einige Änderungen gebracht. So werden in mehreren Bundesländern die Raumordnungs- bzw. Raumplanungsgesetze novelliert, teilweise im Zusammenhang mit Sammelnovellen, wie erneuerbare Ausbaugesetze, Informationsfreiheits-Anpassungsgesetze oder Deregulierungsgesetze. Ein Überblick über wesentliche Neuerungen und Änderungen ist auf der ÖROK-Homepage zusammengefasst. Die landesrechtlichen Grundlagen liegen je Bundesland mit Februar 2026 vor.

In der Rechtsprechung des VfGH ist im Raumordnungsrecht insbesondere das Erkenntnis zum örtlichen Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan Umhausen (Tirol) bezüglich Baulandhortung beachtlich, in dem der VfGH ein „Bauverbot“ für unbebautes Bauland als zulässig ansieht. Für den VfGH besteht kein Zweifel, dass die Reduzierung des großen Baulandüberhanges in der Gemeinde ein triftiges öffentliches Interesse darstellt. Das "Bauverbot" stellt ein für den VfGH geeignetes Mittel zur Erreichung des im öffentlichen Interesse gelegenen Zieles dar.

Die Beiträge der ÖROK-Rechtschronik sowie die höchstgerichtlichen Entscheidungen wurden für den Berichtszeitraum ergänzt und sind in der Datenbank mit Such- und Filtermöglichkeit aufbereitet.

Ergebnisse des ÖROK-Monitorings als Band 220 der ÖROK-Schriftenreihe veröffentlicht
Die Publikation „Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in Österreich - Bericht zu den Ergebnissen 2022 und 2025” (Stand: Dezember 2025) ist seit März auch in gedruckter Form als Band 220 der ÖROK-Schriftenreihe verfügbar:
Weiter zur Bestellung
IBW/EFRE & JTF 2021-2027: Erster Umsetzungsbericht veröffentlicht
Im Sinne der Transparenz erstellt die Verwaltungsbehörde jährlich einen Umsetzungsbericht zum EU-Förderprogramms IBW/EFRE & JTF 2021-2027. Der Bericht bietet dem interessierten Publikum einen umfassenden Einblick in den Programmfortschritt. Neben Analysen der genehmigten Projekte, werden die wichtigsten Finanzdaten aufbereitet, analysiert und grafisch dargestellt. Zusätzlich zeigen zahlreiche Auswertungen zu den Indikatoren, in welche Bereiche die Fördermittel fließen und welche Wirkungen in Österreichs Regionen ausgelöst werden. Der Bericht wird im HTML-Format zur Verfügung gestellt und ermöglicht somit eine interaktive Weiterbearbeitung der Grafiken.

Der erste Umsetzungsbericht umfasst den Zeitraum bis Ende 2025 und steht ab sofort auf der Programmwebseite https://www.efre.gv.at/programm/ergebnisse zur Verfügung. Er zeigt, dass das Programm in der Umsetzung im letzten Jahr weiter an Fahrt aufgenommen hat und dass mit Stand 31.12.2026 bereits 65% der gesamten Investitionsmittel in Projekten gebunden sind. Wie sich die Investitionen auf die Bundesländer verteilen, welchen Interventionsbereichen bis dato die meisten Mittel zugeordnet sind oder wie viel MWh an Energie pro Jahr aufgrund der Investitionen eingespart werden, entnehme Sie – so wie viele weitere interessante Analysen – bitte dem Bericht.
Wir feiern den Europatag am 9. Mai 2026!
Am 9. Mai 1950 stellte der damalige französische Außenminister Robert Schuman seinen für die Nachkriegszeit revolutionären Plan vor, die Kohle- und Stahlindustrie in Frankreich und Deutschland einer gemeinsamen obersten Behörde zu unterstellen. Am 23. Juli 1952 wurde in Paris die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" gegründet, diese gilt als Grundstein für die heutige Europäische Union. Seit 1986 wird am 9. Mai die Geburtsstunde Europas mit zahlreichen Veranstaltungen gefeiert. Machen Sie mit! Wir haben einige interessante Events zusammengestellt:

EUSALP: Vorzeigeprojekte zur Energiewende im Alpenraum gesucht!
Der EUSALP Energy Award 2026 der Action Group 9 geht in die dritte Runde und sucht Vorzeigeprojekte für innovative Praxis in der Energiewende im Alpenraum. Unter dem Motto "Von Innovation zu konkreter Wirkung" werden wegweisende Maßnahmen und Initiativen in den Bereichen technologische Innovation, organisatorische, soziale und regulatorische Innovation sowie innovative Geschäftsmodelle ausgezeichnet – insbesondere in den Bereichen Strom und Wärme.

Ausgewählte Projekte erhalten internationale Sichtbarkeit, Vernetzungsmöglichkeiten und mediale Präsenz. Die Preisverleihung findet am 22. Oktober 2026 im Rahmen des EUSALP Annual Forum 2026 in Lindau statt. Einreichungen sind bis 12. Juli 2026 möglich. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Good Practice einzureichen oder leiten Sie den Aufruf an interessierte Kontakte weiter.
Mehr Info

Vernetzt im Alpenraum: Zwei Tage voller Austausch und Kooperation
Am 2. und 3. März 2026 fand im Congress Center Villach die Veranstaltung „Vernetzt im Alpenraum: Verbindung schaffen, Zukunft formen“ statt. Rund 130 Teilnehmer:innen folgten der Einladung und nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen sowie zukünftige Kooperationsmöglichkeiten im Alpenraum auszutauschen. Organisiert wurde die Veranstaltung von der ÖROK gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie dem Land Kärnten.

Im Mittelpunkt stand der nationale Austausch zur Zusammenarbeit im Alpenraum. Neben thematischen Kurzimpulsen, die sich an den Schwerpunkten des österreichisch-liechtensteinischen EUSALP-Vorsitzes 2025 sowie an zentralen Zukunftsthemen der Region orientierten, boten insbesondere die sogenannten „Alpine Dates“ Raum für gezielte thematische Vernetzung. In interaktiven World-Café-Formaten diskutierten die Teilnehmenden zudem mögliche Kooperationsansätze, zentrale Herausforderungen sowie relevante Akteur:innen für die zukünftige Zusammenarbeit im Alpenraum.
Zur Dokumentation

Die Verkehrswende im Alpenraum voranbringen! Neue Case Study online!
In der neuen Case Study des National Contact Point zeigt Patrick Skoniezki vom Land Tirol, wie der Umstieg auf Bahn und andere klimafreundliche Verkehrsträger angestoßen werden kann und welche Rolle die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der EUSALP Aktionsgruppe 4 dabei spielt: von innovativen Projekten bis hin zu digitalen Lösungen im öffentlichen Verkehr.
Zur Case Study

Städte und Gemeinden aufgepasst: Der URBACT Call für Aktionsnetzwerke läuft noch bis Mitte Juni!
Nutzen Sie die Chance, konkrete Maßnahmen aus Ihren bestehenden Strategien auszutesten und umzusetzen, gemeinsam mit europäischen Partnerstädten. Teilnehmen können Städte und Gemeinden aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, der Schweiz, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Moldau und der Ukraine.

Ein URBACT-Aktionsnetzwerk besteht aus 6 bis 8 Partnerstädten. Über einen Zeitraum von 2,5 Jahren arbeiten diese, unterstützt durch Expert:innen, eng zusammen, tauschen Erfahrungen aus und entwickeln ihre lokalen Maßnahmen gezielt weiter.

Einige Städte haben bereits konkrete ProjekiIdeen und sind noch auf Partnersuche: So sucht Bukarest Partner für „Streets Alive - Temporäre Maßnahmen für klimafreundliche Städte“. Im Partnersuchtool finden sich noch viele weitere spannende Themen. Vielleicht ist auch für Ihre aktuelle Herausforderung etwas dabei?
Mehr zum Call

EUI City-to-City Exchanges: Verbesserte Förderbedingungen für Städte
Das bereits attraktive Angebot für City-to-City Exchanges wurde aktualisiert und die neuen Einreichkriterien bringen gleich mehrere Vorteile mit sich. So wurde die Anzahl der förderbaren Teilnehmer:innen erhöht. Ab sofort können sechs Personen der hilfesuchenden Stadt und vier Personen pro Peer-Stadt gefördert werden. Darüber hinaus kann für den Austausch eine Cateringpauschale von 500 EUR/Tag abgerufen werden.
 
Auch wurde der Kreis der förderbaren Teilnehmer:innen erweitert. In der Rolle als Peer sind stadtnahe Unternehmen und andere Einrichtungen städtischen Verwaltungen gleichgestellt, wenn Sie die Stadt im Austausch repräsentieren. Wenn diese Verantwortlich für nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne des Art. 11 der EFRE-VO sind, werden sie nicht nur in der Rolle des Peers, sondern auch in der Rolle einer hilfesuchenden Stadt den städtischen Verwaltungen gleichgestellt.
 
Zuletzt kann nun auch KI-gestützte Übersetzung für einen Austausch angefragt werden.
 
City-to-City Exchanges erfreuen sich großer Beliebtheit und können jederzeit beantragt werden. Reden Sie mit uns, wenn Sie Interesse an Austäuschen mit Städten im EU-Ausland haben.
Zur Webinaraufzeichnung

Was brauchen Städte? Jetzt an der „Forward-Looking Survey“ der EUI teilnehmen
Die EUI hat eine neue Umfrage gestartet, um Inputs von städtischen Expert:innen und der Verwaltung aus ganz Europa einzuholen. Die „Forward-Looking Survey“ rückt Erfahrungen und Perspektiven von Städten in den Mittelpunkt. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Prioritäten, Herausforderungen und Wissenslücken Ihrer Stadt aktiv einzubringen. Die Ergebnisse tragen dazu bei, die Angebote der EUI zukünftig noch besser an den tatsächlichen Bedürfnissen der Städte auszurichten.

Die Teilnahme ist einfach: Nach der Erstellung eines Accounts auf Portico können Sie Ihre wichtigsten Herausforderungen sowie Zukunftsbedarfe beschreiben. Die Umfrage dauert rund 15 Minuten und ist noch bis 5. Juni geöffnet. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen!
Mehr zur Umfrage
Neue Events der Policy Learning Platform: Frauen in MINT, Flussrenaturierung, Aufforstung und Stadtplanung
Vor der Sommerpause lädt die Policy Learning Platform von Interreg Europe zu einer Reihe spannender Webinare und Veranstaltungen ein. Im Fokus stehen aktuelle Herausforderungen und innovative Lösungsansätze aus ganz Europa – von der Förderung von Frauen in MINT-Berufen über Naturschutz bis hin zu moderner Stadtplanung. Nutzen Sie die Gelegenheit, erfolgreiche Politikansätze aus verschiedenen europäischen Regionen kennenzulernen und sich mit Vertreter:innen anderer Verwaltungen auszutauschen. Gemeinsam diskutieren Sie praxisnahe Lösungen, um aktuelle Herausforderungen in den jeweiligen Politikfeldern wirksam zu adressieren.
© ÖROK – Österreichische Raumordnungskonferenz | Geschäftsstelle
Fleischmarkt 1 , A-1010 Wien | oerok@oerok.gv.at
Impressum
Kontakt
Datenschutzrichtlinie
Newsletter weiterleiten
Newsletter abbestellen
Newsletter als PDF drucken

Helfen Sie der Umwelt und drucken Sie dieses Mail nur aus, wenn unbedingt nötig.